Vorsorge
Von Seiten der gesetzlichen Kassen wird ab dem 45. Lebensjahr eine jährliche urologische Krebsvorsorgeuntersuchung empfohlen. Diese umfasst die Befragung, körperliche Grunduntersuchung sowie das Abtasten der Prostata, ab dem 55. Lebensjahr auch die Untersuchung auf Blut im Stuhl.
Nach allgemeiner Empfehlung der urologischen Fachgesellschaften und Leitlinien sollte die gesetzliche Krebsvorsorge durch weitergehende sinnvolle Untersuchungen ergänzt werden, deren Kosten jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden: Tumormarker wie PSA, spezieller Ultraschall der urologischen Organe zur Vorsorge von Prostata-, Blasen-, Nieren- und Hodenkrebs. Auf Wunsch kann auch eine Vielzahl weiterer Gesundheitsuntersuchungen, wie z.B. Bestimmung des Hormonstatus oder Feststellung der Spermienqualität, durchgeführt werden.
Die Kosten dieser erweiterten Krebsvorsorge bzw. individuellen Gesundheitsleistungen werden exakt nach der Gebührenordnung berechnet. Werden bei einer Vorsorgeuntersuchung Krankheitsbefunde festgestellt, sind alle folgenden Untersuchungen und Behandlungen wieder Bestandteil der gesetzlichen Versicherungsleistung.